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Lieferkettengesetz: Trotz Rückschritten bleibt der Fortschritt bestehen
Omnibus-I-Paket: Historie der Entkernung der EU-Lieferkettenrichtlinie
Zu Jahresbeginn war die CSDDD bereits beschlossen und sollte Menschenrechte, Umwelt und Klima in globalen Wertschöpfungsketten deutlich stärken. Im Laufe des Jahres wurde sie jedoch systematisch wieder aufgeschnürt.
Das Omnibus-Verfahren: Start der Deregulierung
Im Februar 2025 kündigte die EU-Kommission das Omnibus-Verfahren an, mit dem mehrere Gesetze gleichzeitig geändert werden können. Unter dem Schlagwort „Bürokratieabbau“ wurden zentrale Nachhaltigkeitsregeln geöffnet, darunter:
- die CSDDD,
- die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD),
- die EU-Taxonomie.
Geplant waren u. a. die Abschwächung der zivilrechtlichen Haftung, die Streichung von Klimatransitionsplänen und Erleichterungen bei Berichtspflichten. Während Wirtschaftsverbände dies begrüßten, protestierten Zivilgesellschaft, Wissenschaft und zahlreiche Unternehmen.
Showdown im EU-Parlament
Das Wiederaufschnüren löste heftige politische Auseinandersetzungen aus:
- Juli 2025: Der EU-Rat fordert weitere Verwässerungen.
- Sommer/Herbst: Intensive Debatten im Parlament; NGOs werden nur unzureichend beteiligt. Die EU-Ombudsfrau bestätigt später Verstöße gegen die „Better Regulation Guidelines“.
- Die Debatte um „Bürokratieabbau“ – besonders aus Deutschland – überlagert eine sachliche Diskussion über die tatsächlichen Anforderungen.
Brisant: Teile der EVP stimmen am 16. Dezember 2025 gemeinsam mit extrem rechten Fraktionen für weitere Abschwächungen. Damit wird die bisherige Brandmauer bewusst eingerissen – mit Folgen für die demokratische Zusammenarbeit im Parlament.
Was wurde konkret geändert?
Mit Abschluss der Trilogverhandlungen im Dezember 2025 steht fest:
Massiv eingeschränkter Anwendungsbereich
Künftig erfasst die Richtlinie nur noch Unternehmen mit mindestens 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Mrd. Euro Umsatz (statt 1.000 bzw. 450 Mio.). In Deutschland betrifft das nur noch rund 150 Unternehmen.
Klimatransitionspläne gestrichen
Die Pflicht zur Ausrichtung auf das 1,5-Grad-Ziel entfällt – ein herber Rückschlag für Transparenz und Klimaschutz.
Zivilrechtliche Haftung verwässert
Eine EU-weit einheitliche Haftungsregel entfällt. Es droht ein Flickenteppich nationaler Regelungen.
Sanktionen reduziert
Bußgelder sinken von 5 % auf 3 % des Jahresumsatzes; ein Mindestbußgeld entfällt.
Ein wichtiger Punkt bleibt: Der risikobasierte Ansatz gilt weiterhin. Unternehmen müssen sich auf die größten Risiken in ihren Lieferketten konzentrieren – eine Beschränkung auf direkte Zulieferer konnte verhindert werden.
Starke Gegenstimmen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft
Viele Fair-Handels-Unternehmen und verantwortungsbewusste Firmen stehen klar für verbindliche Standards. Sie zeigen, dass wirtschaftlicher Erfolg und hohe Umwelt- und Sozialstandards vereinbar sind.
Auch die Zivilgesellschaft setzte ein deutliches Zeichen:
- Über 210.000 Unterschriften für die Petition „Lieferkettengesetz retten!“
- Übergabe der Unterschriften im Oktober 2025 in Berlin
- Stimmen aus Pakistan und Bangladesch machten die existenzielle Bedeutung verbindlicher Regeln deutlich
Internationale Gewerkschafter erinnerten an Katastrophen wie Rana Plaza und Ali Enterprises – Tragödien, aus denen das deutsche Lieferkettengesetz maßgeblich entstanden ist.
Lieferkettengesetze wirken bereits
Praxisfälle zeigen, dass es nicht um „Bürokratie“, sondern um konkrete Verbesserungen geht:
- In Costa Rica führten Beschwerden zu Entschädigungen für Bananenproduzent*innen.
- Gegen ADM und Cargill läuft eine Beschwerde wegen Menschenrechtsverletzungen in Peru.
- Studien u. a. von Germanwatch dokumentieren weitere Fälle und Reformbedarf.
Solche Verfahren stärken Betroffene und gleichen Machtasymmetrien in globalen Lieferketten zumindest teilweise aus.
Globaler Trend zu verbindlichen Regeln
Trotz der EU-Rückschläge wächst weltweit das Momentum:
- Länder wie Brasilien, Kolumbien, Indonesien, Japan, Südkorea und die Schweiz arbeiten an entsprechenden Regelungen.
- Das deutsche Lieferkettengesetz gilt seit 2023 und zeigt Wirkung.
- Umfragen belegen breite Unterstützung in der EU-Bevölkerung für verbindliche Nachhaltigkeitsregeln.
Unternehmen reagieren mit Risikoanalysen, Beschwerdemechanismen und Präventionsmaßnahmen – ein langfristiger Trend hin zu mehr Verantwortung.
Ausblick 2026: Umsetzung und neue Risiken
Nach der formalen Bestätigung im EU-Rat muss die CSDDD bis Juli 2028 in nationales Recht umgesetzt werden. Gleichzeitig drohen neue Verwässerungsversuche in Deutschland, etwa:
- Abschaffung von Berichtspflichten,
- Einschränkung von Sanktionen,
- Anhebung des Anwendungsbereichs auf 5.000 Mitarbeitende.
Das würde rund 95 % der derzeit vom LkSG erfassten Unternehmen ausschließen.
Unsere Position
Wir verurteilen die Abschwächungen klar. Der Schutz von Menschenrechten, Umwelt und Klima darf nicht für Wirtschaftsinteressen geopfert werden.
Trotz der massiven Schwächungen bleibt die Richtlinie bestehen und sie bringt auch nach dem Omnibus-I-Paket Verbesserungen gegenüber dem deutschen Lieferkettengesetz:
- Risikobasierter Ansatz mit Fokus auf die größten Gefahren.
- Einbezug internationaler Umweltstandards (Meeres- und Biodiversitätsschutz).
- Höhere Bußgelder (bis zu 3 % des Jahresumsatzes).
- Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, Schadensersatzrechte für Betroffene sicherzustellen.
Aktuelle Einschätzungen, Hintergründe und weiterführende Informationen zum Lieferkettengesetz findet ihr auf der Seite der Initiative Lieferkettengesetz und beim Forum Fairer Handel